Förderung für Rebhuhnschutz
                        
    
    Eine geeignete förderungsfähige Maßnahme zum Rebhuhnschutz sind die Blühstreifen oder Blühflächen, die im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen (AUM) in vielen Bundesländern angeboten werden. Jedes Bundesland setzt die AUM individuell um, so dass sich die Bewirtschaftungs- und Rahmenbedingungen zum Teil erheblich unterscheiden können. Zum Teil sind die Auflagen nicht optimal an die Bedürfnisse des Rebhuhns angepasst. Es ist dann zu klären, ob rebhuhngerechte Modifikationen vorgenommen werden können (Beispiel für rebhuhngerechte Bewirtschaftung von Blühstreifen in Niedersachsen).
     
Förderprogramme ELER 2014-2020
 
Förderung in Nordrhein-Westfalen
 
DFO-Förderung von Hegemaßnahmen
  
                     
                    
                        
     
 
 
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